Mit der neuen Corona-Landesverordnung, die ab dem 24.11.2021 in Kraft tritt, gelten folgende Neuerungen in der Schule: Für das schulische Personal gilt eine tägliche 3G-Regelung. Für Elterngespräche und Elternabende in der Schule gilt eine 2G-Plus-Regelung, d.h. nur mit einem aktuellen Testzertifikat ausgestattete Geimpfte und Genesene ist der Zutritt möglich. Alle Schulveranstaltungen (Weihnachtsfeiern, Theater etc.) sind ohne externe Personen (z. B. Eltern) durchführbar. Im Unterricht der 1. und 2. Klasse gilt wieder eine Maskenpflicht. Neue Ministerbriefe informieren ausführlicher über die neuen Regelungen.